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Bilder mit KI

Das Urheberrecht an Bildern steht grundsätzlich demjenigen zu, der sie erstellt hat – im Rahmen der KI, kommen hier mehrere Berechtigte in Frage, die KI selbst, der Betreiber (Entwickler) des KI-Bildgenerators oder der Nutzer, der den Input und die Vorgaben macht, so dass die KI nur Werkzeug des Nutzers oder auch Betreibers ist. Fest steht – die KI kann selbst und isoliert betrachtet keine urheberrechtlich geschützten Werken hervorbringen.  Das Urheberrecht sieht als Voraussetzung für den Schutz vor, dass das Werk eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist, also von einer natürlichen Person geschaffen wurde.

Die von mir erstellten Bilder sind nicht im kommerziellen Sinn erstellt sondern können einfach runtergeladen werden von denen die sie mögen so wie ich.


Viel Spaß damit.

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